Härtefall-Hilfen laufen an

NIEDERSACHSEN. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Konditionen für die von Bund und Land gemeinsam finanzierte „Härtefallhilfe Niedersachsen“ veröffentlicht. Seit dem 18. Mai können die Hilfen über das zentrale  Portal online beantragt werden. Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbstständige, die durch die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Es können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden. Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Verschiedene Stellen wie  Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.,  Industrie- und Handelskammer Niedersachsen und NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) beraten.

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